FAQ Hausmiete
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Mieten eines Hauses. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, bieten aber eine erste Orientierung.
Wer ist für Reparaturen am Haus zuständig?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich. Das umfasst Dach, Fassade, Heizungsanlage, Leitungen und tragende Bauteile. Der Mieter kann vertraglich zur Ãbernahme von Kleinreparaturen verpflichtet werden – allerdings nur bis zu einer angemessenen Obergrenze pro Einzelfall und pro Jahr. GröÃere Reparaturen bleiben Vermietersache.
Darf ich den Garten nach meinen Vorstellungen gestalten?
Die alltägliche Nutzung und Pflege des Gartens ist in der Regel erlaubt – Blumenbeete anlegen, Gemüse anbauen, Gartenmöbel aufstellen. Für gröÃere Veränderungen wie das Fällen von Bäumen, das Aufstellen eines Gartenhauses oder bauliche Maßnahmen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei Auszug können solche Veränderungen zurückgebaut werden müssen. Mehr dazu unter Garten & Grundstück.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Da die Kaltmiete für ein Haus höher liegt als für eine Wohnung, ist auch die absolute Kautionssumme entsprechend gröÃer. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Details finden Sie unter Mietkaution.
Wer trägt die Kosten für den Winterdienst?
In den meisten Hausmietverträgen wird die Schneeräumpflicht auf den Mieter übertragen. Das umfasst das Räumen und Streuen des Gehwegs vor dem Grundstück sowie des Zugangswegs zum Haus. Die konkreten Zeiten und Anforderungen ergeben sich aus der kommunalen Satzung. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach und ein Passant verunglückt, kann der Mieter haftbar gemacht werden.

Sind die Nebenkosten bei einem Haus höher als bei einer Wohnung?
Ja, in der Regel deutlich. Bei einem Haus entfallen alle umlagefähigen Kosten auf einen einzigen Mieter – Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und vor allem die Heizkosten. Ein freistehendes Haus hat mehr Außenfläche als eine Etagenwohnung und benötigt daher mehr Energie. Eine realistische Einschätzung der Betriebskosten ist vor Vertragsabschluss wichtig.
Kann ich in einem Miethaus Haustiere halten?
Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Kleintiere wie Hamster, Fische oder Voegel duerfen ohne Genehmigung gehalten werden. Für Hunde und Katzen kann der Vermieter eine Einzelfallgenehmigung verlangen. Ein Haus mit Garten bietet grundsätzlich bessere Voraussetzungen für die Tierhaltung als eine Wohnung – dennoch sollte die Erlaubnis vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.
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Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Ja, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Miete darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, wobei die Kappungsgrenze von 20 Prozent (in angespannten Maerkten 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren gilt. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen – zum Beispiel mit Verweis auf den Mietspiegel oder Vergleichsobjekte.
Was passiert, wenn das Haus verkauft wird?
Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Der neue Eigentümer tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert bestehen. Allerdings kann der neue Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Eigenbedarf anmelden.
Muss ich bei Auszug renovieren?
Das hängt von der Klausel im Mietvertrag ab. Starre Fristenpläne, die Renovierung nach festen Zeiträumen vorschreiben (z. B. alle drei Jahre Küche streichen), sind nach Rechtsprechung des BGH unwirksam. Wirksam sind Klauseln, die Schönheitsreparaturen abhängig vom tatsächlichen Zustand machen. Grundsätzlich muss der Mieter das Haus in einem Zustand zurückgeben, der normale Abnutzung berücksichtigt.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Für den Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Für den Vermieter verlängert sich die Frist mit der Dauer des Mietverhältnisses: nach fünf Jahren auf sechs Monate, nach acht Jahren auf neun Monate. Abweichende Regelungen im Mietvertrag sind nur zulässig, wenn sie den Mieter nicht benachteiligen.

Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Ein befristeter Mietvertrag kann während der Laufzeit grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Ausnahme: Im Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, oder es liegt ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung vor (z. B. erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmel).
Welche Versicherungen brauche ich als Hausmieter?
Die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters (die Kosten werden als Nebenkosten umgelegt). Als Mieter sollten Sie eine Hausratversicherung abschliessen, die den Inhalt des Hauses absichert. Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin empfehlenswert und deckt auch Schäden ab, die am Mietobjekt entstehen. Bei einem Haus mit Garten kann zudem eine Grundbesitzerhaftpflicht relevant sein – klären Sie mit dem Vermieter, wer diese trägt.
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