Garten & Grundstück
Der eigene Garten ist für viele Mieter ein Hauptgrund, ein Haus statt einer Wohnung zu mieten. Damit die Freude am Außenbereich ungetrubt bleibt, sollten Mieter ihre Rechte und Pflichten rund um Garten und Grundstück kennen. Im Mietvertrag finden sich hierzu in der Regel detaillierte Regelungen.
Pflichten des Mieters
In den meisten Hausmietverträgen wird die Gartenpflege ganz oder teilweise auf den Mieter übertragen. Typische Pflichten sind:
Rasen und Bepflanzung
- Regelmässiges Rasenmähen (in der Vegetationsperiode alle ein bis zwei Wochen)
- Unkraut jäten in Beeten und auf Wegen
- Bewässerung bei Trockenheit
- Pflege bestehender Bepflanzung (Stauden, Hecken, Sträucher)
Hecken und Gehölze
- Heckenschnitt ein- bis zweimal jährlich (Beachtung der Vogelbrutzeit: Formschnitt nur von Oktober bis Februar erlaubt, leichter Pflegeschnitt ganzjährig)
- Rückschnitt von Gehölzen, die über die Grundstücksgrenze wachsen

Winterdienst
Die Schneeräumpflicht wird bei Häusern nahezu immer auf den Mieter übertragen. Sie umfasst:
- Räumen des Gehwegs vor dem Grundstück (Breite und Zeiten gemäss kommunaler Satzung)
- Räumen des Zugangswegs zum Haus
- Streuen bei Glatteis mit geeigneten Streumitteln
- Typische Räumzeiten: werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Laub und Sauberkeit
- Laubentfernung auf Gehwegen und Zufahrten
- Freihalten von Regenrinnen und Abläufen
- Sauberhalten der Terrasse und Auffahrt
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Rechte des Mieters
Neben den Pflichten hat der Mieter auch Rechte bei der Nutzung des Gartens:
Grundsätzliche Nutzung
- Der Garten darf zum Aufenthalt, Spielen und Erholen genutzt werden
- Grillen ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Mietvertrag es nicht ausdrücklich untersagt und die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden
- Aufstellen von Gartenmöbeln, Sonnenschirmen und ähnlichem Zubehoer
Umgestaltung – was ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Der Mieter darf den Garten pflegen und im Rahmen des Ãblichen nutzen, aber nicht grundlegend verändern. Folgendes ist typischerweise erlaubt:
- Anlegen von Blumenbeeten und einfacher Gemuseanbau
- Aufstellen eines Planschbeckens oder kleinen Pools (kein fest eingebauter Pool)
- Anbringen einer Waeschespinne oder eines Waescheständers
Für gröÃere Veränderungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich:
- Aufstellen eines Gartenhauses oder Geräteschuppens
- Einbau eines Sandkastens mit Fundament
- Fällen oder starkes Zurückschneiden von Bäumen
- Verlegung von Terrassen oder Wegen
- Installation einer festen Spielanlage oder eines Trampolins

Kosten für die Gartenpflege
Die Kosten für professionelle Gartenpflege können als Betriebskosten umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn der Mieter die Gartenpflege selbst übernimmt, entfällt dieser Posten in der Nebenkostenabrechnung. Geräte wie Rasenmäher oder Heckenschere stellt in der Regel der Vermieter, sofern nicht anders vereinbart.
Häufige Fragen zu Garten und Grundstück beim Mieten in Leverkusen
Darf ich den Garten beim Mieten in Leverkusen umgestalten?
Erlaubt ohne Zustimmung: Blumenbeete, Gemüseanbau, mobile Pools, Gartenmöbel, Wäschespinne. Mit Vermieter-Zustimmung: Gartenhaus, Sandkasten mit Fundament, Baumfällung, Terrassenanlage, festes Trampolin.
Darf ich beim Mietshaus in Leverkusen grillen?
Grundsätzlich ja, wenn nicht ausdrücklich verboten und Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Elektro- oder Gasgrill bevorzugt über Holzkohle, Ruhezeit ab 22 Uhr beachten.
Wer pflegt geschützte Bäume beim Mietshaus in Leverkusen?
Geschützte Bäume sind Eigentümer-Verantwortung. Mieter nur mit Vermieter-Genehmigung. Bei illegaler Fällung Bußgeld bis 50.000 €.
Welche Gartenpflichten habe ich als Mieter in Leverkusen?
Bei Übertragung im Vertrag: Rasen mähen, Hecken schneiden bis 2 m, Unkraut jäten, Laub entfernen, Verkehrssicherungspflicht (Winterdienst). Größere Arbeiten und geschützte Bäume bleiben Vermieter-Sache.
Wer zahlt Gartengeräte beim Mieten in Leverkusen?
Standardmäßig der Vermieter. Reparaturen für Verschleiß: Vermieter. Schäden durch unsachgemäße Behandlung: Mieter. Eigene Anschaffungen gehören dem Mieter.
Welcher Gartenzustand muss bei Auszug in Leverkusen sein?
Vertragsmäßig — gepflegt, nicht verwahrlost. Nicht makellos. Bauliche Veränderungen ggf. zurückbauen. Foto-Dokumentation bei Einzug und Auszug essenziell.
Zustand bei Auszug
Bei der Rückgabe des Hauses muss der Garten in einem vertragsmässigen Zustand sein. Das bedeutet nicht, dass er in makellosem Zustand sein muss, aber er sollte gepflegt und nicht verwahrlost wirken. Vom Mieter vorgenommene bauliche Veränderungen müssen auf Verlangen des Vermieters zurückgebaut werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dokumentieren Sie den Gartenzustand daher im Ãbergabeprotokoll – sowohl bei Einzug als auch bei Auszug.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.