Kaufvertrag beim Wohnungskauf

Was im Vertrag steht — und worauf Sie achten müssen

Der Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang rechtlich verbindlich. Er wird vom Notar erstellt, beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt und beim Notartermin beurkundet. Sie haben 14 Tage Zeit, den Entwurf vor der Beurkundung zu prüfen — nutzen Sie diese Frist.

Kaufvertrag Unterlagen

Inhalt des Kaufvertrags

Ein Immobilienkaufvertrag enthält standardmäßig folgende Punkte:

  1. Vertragsparteien: Name, Adresse und Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer.
  2. Kaufgegenstand: Genaue Bezeichnung der Wohnung — Grundbuchblatt, Flurstück, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
  3. Kaufpreis: Höhe, Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlungsmodalitäten.
  4. Übergabetermin: Wann die Wohnung an den Käufer übergeben wird.
  5. Gewährleistung: Regelung zum Zustand — meist „gekauft wie gesehen" mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
  6. Mitverkauftes Inventar: Einbauküche, Markisen, Stellplatz — alles schriftlich festhalten.
  7. Belastungen und Rechte: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, bestehende Grundschulden.
  8. Auflassungsvormerkung: Sicherung Ihres Eigentumsanspruchs im Grundbuch.
  9. Kostenverteilung: Wer trägt Notar-, Grundbuch- und Nebenkosten.
Vertragsprüfung

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Checkliste: Kaufvertrag prüfen

  • Persönliche Daten korrekt? Namen, Adressen, Geburtsdaten prüfen.
  • Kaufgegenstand richtig beschrieben? Grundbuchblatt, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen? Höhe, Konto, Fälligkeitsvoraussetzungen.
  • Übergabetermin realistisch? Passt er zu Ihrer Finanzierung und Ihrem Umzug?
  • Mitverkauftes Inventar aufgeführt? Alles, was mündlich vereinbart wurde, muss im Vertrag stehen.
  • Belastungen und Rechte? Keine unbekannten Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte.
  • Gewährleistungsregelung? Verstehen Sie, welche Mängel ausgeschlossen werden.
  • Rücktrittsklauseln? Gibt es Bedingungen, unter denen der Vertrag aufgehoben werden kann?

Besonderheiten beim Wohnungskauf

Im Gegensatz zum Hauskauf gibt es bei Eigentumswohnungen zusätzliche Dokumente, die Sie vor der Beurkundung kennen sollten:

  • Teilungserklärung: Definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile und Stimmrechte.
  • Gemeinschaftsordnung: Regelt das Zusammenleben — Tierhaltung, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Kostenschlüssel.
  • WEG-Protokolle: Beschlüsse der letzten drei Eigentümerversammlungen zeigen geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen.
  • Hausgeldabrechnung: Gibt Aufschluss über die tatsächlichen monatlichen Kosten und die Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Notarielle Beurkundung

Ablauf nach dem Kaufvertrag

  1. Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst die Eintragung im Grundbuch — Ihr Anspruch ist gesichert.
  2. Grunderwerbsteuerbescheid: Kommt wenige Wochen nach Beurkundung. Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
  3. Fälligkeitsmitteilung: Der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind — erst dann überweisen Sie den Kaufpreis.
  4. Eigentumsumschreibung: Nach Zahlungseingang und Steuernachweis wird der Grundbucheintrag geändert. Dauer: 4–8 Wochen.
  5. Übergabe: Schlüssel, Zählerstände, Protokoll — der letzte Schritt.

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

Unsere Rolle als Makler

Wir koordinieren den Kaufvertragsprozess, stellen sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen erhalten, und begleiten Sie auf Wunsch zum Notartermin. Bei Fragen zum Vertragsentwurf stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Häufige Fragen zum Kaufvertrag in Leverkusen

Wie lange habe ich Zeit, den Kaufvertrag in Leverkusen zu prüfen?

Mindestens 14 Tage zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung — gesetzlich vorgeschrieben (§17 Abs. 2a BeurkG). Bei Verbrauchern ist diese Frist nicht verkürzbar, soll Sie vor Übereilung schützen.

Wir empfehlen bei wavepoint GmbH & Co. KG diese Frist immer voll zu nutzen — auch wenn Sie das Gefühl haben "alles ist klar". Bei Fragen zum Entwurf stehen wir kostenfrei zur Verfügung.

Was passiert mit dem Inventar im Kaufvertrag in Leverkusen?

Mitverkauftes Inventar (Einbauküche, Möbel, Markisen, Lampen) muss schriftlich im Kaufvertrag aufgeführt werden — sonst ist die Vereinbarung nichtig. Praktischer Vorteil: Inventar-Anteil reduziert die Grunderwerbsteuer-Basis.

Bei einem 350.000-€-Kauf mit 15.000 € realistischem Inventarwert sparen Sie rund 975 € Grunderwerbsteuer. Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG kalkulieren realistische Inventar-Anteile.

Was bedeutet Auflassungsvormerkung in Leverkusen?

Die Auflassungsvormerkung wird direkt nach Beurkundung im Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Eigentumsanspruch — der Verkäufer kann die Wohnung nicht doppelt verkaufen oder weitere Belastungen ohne Ihre Zustimmung eintragen lassen.

Sie ist Voraussetzung für die spätere Eigentumsumschreibung. Bei uns von wavepoint GmbH & Co. KG ist sie Standard in jedem Notarvertrag.

Wann zahle ich den Kaufpreis in Leverkusen?

Erst nach Fälligkeitsmitteilung des Notars — typisch 4-8 Wochen nach Notartermin. Voraussetzungen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Bezahlung der Grunderwerbsteuer, Löschungsbewilligungen alter Grundschulden.

Diese Sicherungen schützen Sie davor, vor Eintragung im Grundbuch zu zahlen. Bei uns von wavepoint GmbH & Co. KG ist der Ablauf fest strukturiert.

Was bedeutet "gekauft wie gesehen" in Leverkusen?

Im Standardfall ist die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen — Sie kaufen im Zustand wie besichtigt. Ausnahmen: arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer unbegrenzt weiter, auch nach dem Kauf.

Bekannte Mängel müssen vor Beurkundung offengelegt werden. Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG dokumentieren alle bekannten Mängel sorgfältig im Vertrag.

Kann ich vom Kaufvertrag in Leverkusen zurücktreten?

Nach Beurkundung ist der Vertrag rechtlich bindend — Rücktritt nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (vereinbarte Rücktrittsklauseln, arglistige Täuschung, Sittenwidrigkeit).

Aus diesem Grund ist die 14-Tage-Prüffrist vor Beurkundung so wichtig. In unserem Team bei wavepoint GmbH & Co. KG empfehlen wir bei Zweifeln einen Anwalt einzuschalten — dafür gibt es Zeit vor dem Notartermin.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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