FAQ Wohnungsmiete

Häufige Fragen rund um das Mieten einer Wohnung

Beim Thema Wohnungsmiete tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf — von der Kaution über Kündigungsfristen bis zur Betriebskostenabrechnung. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Beratungsgespräch zur Wohnungsmiete

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Mietkaution darf bei Wohnraummietverhältnissen höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem separaten Konto anlegen.

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.

Was ist die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage ist der Mietspiegel. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Wer bezahlt den Makler bei einer Mietwohnung?

Seit Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. In der Praxis ist das bei Mietwohnungen nahezu immer der Vermieter. Für Mieter fallen daher in der Regel keine Maklerkosten an.

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Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet 17 Kostenarten auf, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — darunter Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllbeseitigung und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Rücklagen. Details finden Sie unter Nebenkostencheck.

Wann darf die Miete gemindert werden?

Eine Mietminderung ist zulässig, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Wohnqualität spürbar beeinträchtigt — etwa Schimmel, Heizungsausfall oder dauerhafter Lärm. Voraussetzung ist, dass der Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich angezeigt wird.

Was muss im Übergabeprotokoll stehen?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug. Es sollte Zählerstände, vorhandene Mängel, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und ggf. mitüberlassene Ausstattung enthalten. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll.

Innerhalb welcher Frist muss die Betriebskostenabrechnung kommen?

Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Verpasst er diese Frist, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen. Der Anspruch des Mieters auf eine etwaige Gutschrift bleibt bestehen.

Darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Ein pauschales Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam. Kleintiere (Hamster, Fische, Ziervögel) dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung gehalten werden. Für Hunde und Katzen kann der Vermieter eine Genehmigung verlangen, muss sie aber bei berechtigtem Interesse des Mieters erteilen.

Einzug in eine neue Mietwohnung

Wie schnell muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen. Dafür wird eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters benötigt. Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld.

Sind Schönheitsreparaturen Pflicht des Mieters?

Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält. Klauseln mit starren Renovierungsfristen (z. B. „Küche alle drei Jahre") sind unwirksam. Wirksam sind flexible Formulierungen, die auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abstellen. Im Zweifelsfall lohnt eine Prüfung durch den Mieterverein.

Was passiert, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben?

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, hat der Mieter Anspruch auf eine anteilige Mietminderung — und zwar auch rückwirkend. Die Flächenabweichung muss durch ein Aufmaß nachgewiesen werden.

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