Nebenkostencheck

Was umgelegt werden darf — und was nicht

Die Nebenkosten machen oft einen erheblichen Teil der monatlichen Wohnkosten aus. Nicht alle Posten, die auf einer Abrechnung erscheinen, sind jedoch zulässig. Ein gezielter Nebenkostencheck hilft, fehlerhafte Positionen zu erkennen und bares Geld zu sparen.

Wohngebäude mit mehreren Mietparteien

Nebenkosten vs. Betriebskosten

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Rechtlich gibt es jedoch einen Unterschied: Als Betriebskosten gelten nur die nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähigen Kosten. Der Begriff Nebenkosten ist weiter gefasst und kann auch nicht umlagefähige Kosten des Vermieters umfassen. Entscheidend für Mieter ist, was im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurde.

Die 17 umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV

  1. Grundsteuer
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizung
  5. Warmwasser
  6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  7. Aufzug
  8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherungen
  14. Hauswart
  15. Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelanschluss
  16. Wäschepflegeeinrichtungen
  17. Sonstige Betriebskosten (müssen ausdrücklich im Mietvertrag benannt sein)

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Was darf nicht umgelegt werden?

Folgende Kosten sind nicht umlagefähig und dürfen nicht auf der Betriebskostenabrechnung erscheinen:

  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Buchführung, Steuerberatung)
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten
  • Rücklagen für Sanierungen
  • Bankgebühren des Vermieters
  • Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen des Vermieters
  • Kosten für Leerstand anderer Wohnungen
Mietwohnung mit Blick auf den Wohnbereich

Prüftipps für Mieter

  • Verteilerschlüssel prüfen: Wird nach Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch oder Wohneinheit abgerechnet? Der Schlüssel muss für alle Mieter nachvollziehbar sein.
  • Vorjahresvergleich: Weichen einzelne Positionen stark vom Vorjahr ab, sollte nachgefragt werden.
  • Betriebskostenspiegel nutzen: Der Deutsche Mieterbund veröffentlicht regelmäßig einen bundesweiten Betriebskostenspiegel, der als Vergleichswert dient.
  • Belegeinsicht fordern: Mieter haben das Recht, die Originalbelege beim Vermieter einzusehen.
  • Fristen beachten: Die Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Danach entfällt der Nachzahlungsanspruch des Vermieters.
  • Widerspruchsfrist: Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden.

Bei Zweifeln an der Korrektheit der Abrechnung kann eine Beratung durch den örtlichen Mieterverein sinnvoll sein.

Häufige Fragen zum Nebenkostencheck in Leverkusen

Was sind umlagefähige Nebenkosten in Leverkusen?

Pflicht-Positionen:

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasser und Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Hausreinigung
  • Versicherungen
  • Hauswart und Gartenpflege
Was darf nicht umgelegt werden in Leverkusen?

Nicht umlagefähig:

  • Verwaltungskosten
  • Reparaturen
  • Rücklagen
  • Bankgebühren
  • Leerstandskosten
Wie hoch sind Nebenkosten in Leverkusen typisch?

Aktuelle Bandbreite: 2,50-3,50 €/m² monatlich. Bei 70-m²-Wohnung: 175-245 € Nebenkosten.

Welche Frist gilt für Abrechnung in Leverkusen?

Abrechnung: innerhalb 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Versäumnis kein Nachzahlungsanspruch des Vermieters.

Wie lange habe ich Widerspruchsrecht in Leverkusen?

Widerspruchsfrist: 12 Monate ab Zugang. Belegeinsicht beim Vermieter beantragen.

Wie prüfe ich die Abrechnung in Leverkusen?

Pflicht-Prüfungen:

  • Verteilerschlüssel prüfen
  • Vorjahresvergleich
  • Betriebskostenspiegel nutzen
  • Belegeinsicht fordern
  • Mieterverein konsultieren

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