Geerbte Wohnungen vermieten

Unsere erfahrenen Makler unterstützen Sie mit viel Einfühlungsvermögen

Sie haben eine Wohnung geerbt, hängen zwar an dieser, wissen aber gar nicht so richtig, was Sie damit anfangen sollen? Dann ist Vermietung eine Option. Vorher sollten Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, ob Ihnen die Vermietung auch aus finanzieller Sicht gesehen etwas bringt. Wir wissen, dass es gerade in solchen Situationen schwierig ist, einen klaren Kopf zu bewahren. Deswegen unterstützen Sie unsere erfahrenen Makler in dieser Extremsituation mit besonders viel Einfühlungsvermögen.

Wer eine Wohnung erbt, sollte aber nicht gleich über Vermietung nachdenken, sondern sich im Vorfeld darüber informieren, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen möchte. Dazu sollte man sich einen Eindruck darüber verschaffen, wie es um die Finanzen bestellt ist und erst dann eine Entscheidung treffen. Sie sollten unter anderem beim Grundbuchamt nachfragen, ob Ihre Wohnung mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Dazu müssen Sie Ihren Erbschein vorlegen. Des Weiteren raten wir Ihnen dazu, herauszufinden, ob es ein Testament gibt, in dem geregelt ist, was mit der Immobilie geschehen soll. Wer das Erbe antreten will, sollte sich unbedingt im Vorfeld darüber informieren, wie hoch der Wert der geerbten Immobilie ist.

Wenn Sie erfahren möchten, was Ihre Wohnung wert ist, können Sie damit einen professionellen Immobilienmakler wie uns beauftragen. Wir finden den Wert anhand verschiedener Faktoren heraus – unter anderem anhand der Lage, der Ausstattung und des Modernisierungsgrads.

Haben Sie den Wert Ihrer Wohnung erst einmal herausgefunden, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Dabei spielen auch Kriterien wie die Höhe der Erbschaftssteuer oder der Hypothek eine entscheidende Rolle. Darüber entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen, müssen zwar Sie, wir stehen Ihnen aber gerne unterstützend und beratend zur Seite.

Zugute kommt uns dabei unsere jahrelange Erfahrung am Immobilienmarkt: Wir können den Verkehrswert Ihrer Immobilie optimal bestimmen und Ihnen außerdem sagen, welchen Mietpreis Sie für Ihre Wohnung verlangen können.

Sind Sie unsicher, ob es sich für Sie lohnt, dass Erbe anzunehmen, um es dann zu vermieten? Wir liefern Ihnen mit unserer professionellen Wertermittlung einen Anhaltspunkt, anhand dessen Sie wahrscheinlich in der Lage sein werden, besser eine Entscheidung treffen zu können.

Wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihre Geschwister geerbt haben, könnte es mitunter kompliziert werden. Die einfachste Lösung ist die, dass Ihre Eltern genaue Regelungen für diesen Fall getroffen haben.

Dazu kommen mehrere Optionen in Betracht: So ist es beispielsweise möglich, dass schon festgelegt worden ist, dass Sie oder eines Ihrer Geschwister die Wohnung erhält und die anderen auszahlen muss. Es kann aber auch sein, dass Ihre Eltern wollen, dass Sie und Ihre Geschwister zu gleichen Teilen die Immobilie erben und festgelegt haben, dass Sie selbst entscheiden sollen, wie sie mit diesem Erbe umgehen. Nach dem Gesetz steht dann jedem Kind der gleiche Teil des Erbes zu, es entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Dieser gehört dann gemeinsam das Erbe – und zwar so lange, bis sie aufgelöst worden ist. Bis dahin aber müssen die Erben gemeinsam festlegen, was mit dem Erbe geschehen soll. Da in einer Erbengemeinschaft auch spezielle Kriterien im Hinblick auf die Haftung gelten – es gibt eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung – tun viele gut daran, diese Erbengemeinschaft möglichst schnell aufzulösen.

Oft ist es gut, wenn Sie einen Erbschein haben. Denn dieser:

  • ist erforderlich, wenn kein Testament vorliegt
  • ist ein amtliches Zeugnis, das darüber Auskunft gibt, wer Erbe ist
  • wird von Banken und Behörden benötigt

Allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie das Erbe annehmen, wenn Sie diesen beim Notar beantragen.

Steht schon fest, dass Sie Alleinerbe sind und denken Sie darüber nach, selbst in Ihre Wohnung zu ziehen? Dann sollten Sie sich vorab Gedanken dazu machen, ob die Wohnung ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Natürlich können Sie Ihre Wohnung dann später immer noch vermieten.

Bevor Sie einziehen, sollten Sie jedoch Antworten auf folgende Fragen parat haben:

  • Ist die Wohnung groß genug für die ganze Familie?
  • Sind noch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, unter anderem, um später Energie zu sparen?
  • Wie hoch sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen?
  • Wie hoch sind die Betriebskosten?
  • Wie teuer sind erforderliche Möbel?
  • Wie viel kostet ein Umzug?

Gut zu wissen: Auf Immobilienerben könnte eine Erbschaftssteuer zukommen. Wir beraten Sie gerne dazu, wann eine solche Steuer für Sie fällig werden würde und finden für Sie die beste Lösung.

Wenn man eine Wohnung erbt, kann es sein, dass man nicht selbst in sie einziehen möchte. Vielleicht bietet sie nicht ausreichend Platz oder liegt an einem Ort, der viel zu weit vom eigenen Arbeitsplatz entfernt liegt. Die Wohnung aufzugeben und zu verkaufen, kommt für viele jedoch auch nicht in Frage – unter anderem, weil das Herz an ihr hängt.

In diesem Fall ist die Vermietung der Wohnung eine gute Option. Doch dabei sollten Sie Folgendes im Hinterkopf behalten: Einerseits kommen durch die Vermietung Einnahmen für Sie herein. Andererseits müssen Sie sich aber auch um vieles kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten.

Bei der Vermietung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wenn Sie Mieteinnahmen erzielen, sollten diese nicht nur die laufenden Kosten decken. Schauen Sie, dass Sie auch etwas zurücklegen können. Dabei sollten Sie Kosten für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen schon einkalkuliert haben.
  • Als Vermieter sind Sie für die Lösung der Probleme der Mieter mit Bezug auf die Wohnung verantwortlich – es sei denn, sie beauftragen jemanden, der sich darum kümmert.
  • Als Vermieter müssen Sie Ihren Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zustellen.
  • Sie müssen sich über einige gesetzliche Regelungen informieren. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, dauernd die Miete zu erhöhen.

Es ist möglich, dass die Immobilie, die man geerbt hat, vermietet ist. Dann gilt: Das Mietverhältnis geht auf Sie als Erben über. Über diesen Umstand müssen Sie Ihre Mieter informieren. Das gilt auch für den Fall, dass Sie als Erbengemeinschaft das Haus oder die Wohnung vermieten.

Es kann ja aber auch sein, dass Sie die Wohnung selbst nutzen und in Sie einziehen möchten. In diesem Fall können Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich begründet sein und darf nicht vorgeschoben werden. Andernfalls muss man mit hohen Schadensersatzforderungen seitens des Mieters rechnen.

Gut zu wissen: Mieter, die sich nicht sicher sind, wie die Eigentumsverhältnisse nach dem Tod ihres ehemaligen Vermieters geregelt sind, können die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit auch beim Amtsgericht hinterlegen.

Kompetente Beratung

Haben Sie eine Wohnung geerbt, sind sich jedoch nicht sicher, ob Selbstnutzung oder Vermietung die richtigen Optionen für Sie sind? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und gehen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile durch, die bei der Selbstnutzung oder bei der Vermietung der Immobilie für Sie entstehen können.

Machen Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns aus – wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen gerne beratend zur Seite.

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Häufige Fragen zur geerbten Wohnung in Leverkusen

Soll ich die geerbte Wohnung in Leverkusen vermieten oder verkaufen?

Drei Faktoren entscheiden: monatlicher Bewirtschaftungsaufwand, finanzieller Liquiditätsbedarf und steuerliche Situation. Vermietung lohnt bei guten Lagen mit positiver Mietrendite und ohne sofortigen Liquiditätsbedarf — Verkauf bei größerem Sanierungsbedarf oder Erbschaftssteuer-Liquidität.

Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG erstellen kostenlos eine Vergleichsrechnung Vermieten vs. Verkaufen — mit Mietrendite, Wertsteigerungspotenzial und Steuerlast.

Was passiert mit dem laufenden Mietverhältnis bei der Erbschaft in Leverkusen?

Das Mietverhältnis geht ohne Unterbrechung auf den Erben über. Die Mieter müssen formell informiert werden — Mietzahlungen werden ab Erbfall an den neuen Eigentümer geleistet. Eine Kündigung durch den Erben ist nur unter denselben strengen Voraussetzungen möglich wie sonst (Eigenbedarf, Vertragsverletzung).

Bei uns von wavepoint GmbH & Co. KG übernehmen wir auf Wunsch die komplette Kommunikation mit den Mietern und Stellen die Verwaltung um.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf eine Wohnung in Leverkusen?

Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, entferntere Verwandte 20.000 €. Bei Vermietung gibt es einen 10-Prozent-Abschlag auf den Verkehrswert für die Steuerberechnung. Bei Selbstnutzung sind Wohnungen in Gebäuden mit nicht mehr als 200 m² komplett steuerfrei (Steuerklasse I).

Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG empfehlen frühzeitig einen Steuerberater einzubinden — bei Erbschaftssteuer können fünfstellige Summen optimiert werden.

Wie verhalte ich mich in einer Erbengemeinschaft in Leverkusen?

In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden — auch die Vermietung an einen neuen Mieter. Schwierig wird es bei Uneinigkeit oder unterschiedlichen finanziellen Bedürfnissen der Erben.

Empfohlene Lösungen: Auseinandersetzung mit Auszahlung einzelner Erben, Verkauf mit anteiliger Aufteilung, oder Beauftragung einer professionellen Verwaltung. Bei uns von wavepoint GmbH & Co. KG vermitteln wir in Konfliktfällen.

Welche Sanierungspflichten habe ich als Wohnungserbe in Leverkusen?

Bei Wohnungseigentum: anteilige Beteiligung an Sanierungsbeschlüssen der WEG. Sonderpflichten bei energetischer Sanierung (Dach, Heizung über 30 Jahre, Wärmeschutz). Bei Kaufdatum vor 2002 müssen einige Sanierungen sofort umgesetzt werden.

Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG analysieren auf Wunsch den Sanierungsbedarf der geerbten Wohnung — daraus wird klar, ob Vermietung oder Verkauf wirtschaftlicher ist.

Kann ich die geerbte Wohnung in Leverkusen wegen Eigenbedarf kündigen?

Ja, Eigenbedarfskündigung ist möglich, aber strikt geregelt: Eigenbedarf muss echt und begründet sein, Berechtigte sind nur enge Familienmitglieder, Kündigungsfrist nach Mietdauer 3-9 Monate. Bei verschwiegener oder vorgeschobener Eigennutzung drohen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Unsere Mitarbeiter von wavepoint GmbH & Co. KG bereiten Eigenbedarfskündigungen rechtssicher vor — die Begründung muss konkret und nachprüfbar sein.

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