Auf diese Dinge sollten Sie bei der Mietpreisfindung achten

Miete kann nicht beliebig erhöht werden

Wie hoch darf der Mietpreis sein, den ich für meine Wohnung verlangen kann? Für Vermieter, die sich am Immobilienmarkt nicht auskennen, kann es eine heikle Angelegenheit werden, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Verlangt man zu viel für die Wohnung, gestaltet es sich mitunter schwierig, einen Mieter zu finden, der bereit ist, diese Summe zu zahlen. Gibt man sich mit einer zu niedrigen Miete zufrieden, kann das zu Verlusten für Sie führen.

Wie viel Sie für Ihre Mietwohnung verlangen können, ist auch abhängig von folgenden Kriterien:

  • Wie ist die ortsübliche Miete in der Region?
  • Wie ist die Wohnung gelegen?
  • Haben Sie vor kurzem Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt?
  • Gilt die Mietpreisbremse für die Region, in der Sie vermieten?

Darüber hinaus gibt es aber auch noch zahlreiche weitere Faktoren, die den Mietpreis für Ihre Wohnung bestimmen. Wir wissen durch unsere jahrelange Kenntnis am Immobilienmarkt, welchen Mietpreis Sie für Ihre Wohnung nehmen können und nennen Ihnen diesen gern.

Finden Sie den optimalen Mietpreis für Ihre Wohnung heraus

Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung des richtigen Mietpreises für Ihre Wohnung. Darüber hinaus verfügen sie aber auch über weiteres, umfangreiches Fachwissen, das für ein optimales Mietmanagement bei Ihnen einsetzen. Unsere Experten unterstützen Sie

  • bei der Festlegung der Miete
  • bei der Suche nach geeigneten Mietern
  • dabei, die Zahlungsfähigkeit künftiger Mieter zu überprüfen
  • dabei, einen Mietvertrag aufzusetzen
  • dabei, Ihre Wohnung kaufmännisch zu verwalten
  • dabei, Ihre Wohnung technischen zu verwalten
  • bei Beratungstätigkeiten
  • u. v. m.

Wollen Sie vermieten, haben aber keine Lust, sich selbst um die Suche der Mieter, den Mietvertrag oder um die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zu kümmern? Wenn Sie uns mit dem Mietmanagement beauftragen, übernehmen wir das alles gerne für Sie!

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Liegt Ihre Wohnung in einem angespannten Wohnungsmarkt?

Eigentümer, die darüber nachdenken, Ihre Wohnung zu vermieten, müssen gesetzliche Regelungen beachten. Haben Sie beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, dürfen Sie die jährliche Miete höchstens um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Bei der Erhöhung der Miete in diesem Fall darf die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren allerdings nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen.

Vielleicht liegt Ihre Wohnung aber auch an einem angespannten Wohnungsmarkt und vor Ort gilt deswegen die Mietpreisbremse. In diesem Fall darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchsten um zehn Prozent übersteigen.

Sie wollen erfahren, ob mit Ihrer Miethöhe alles stimmt?

Unsere erfahrenen Experten:

  • kennen die Gepflogenheiten des örtlichen Immobilienmarkts
  • beraten Sie hinsichtlich des optimalen Mietpreises
  • sagen Ihnen gegebenenfalls, was Sie im Hinblick auf die Mietpreisbremse beachten müssen
  • nennen Ihnen die Unterschiede zwischen Staffelmieten und Indexmieten
  • bieten Ihnen mit unserem Immobilienmanagement ein Rundum-sorglos-Paket an
  • unterstützen Sie unter anderem bei den Nebenkostenabrechnungen
  • sorgen dafür, dass Sie sich bei der Vermietung selbst um nichts mehr kümmern müssen

Wir übernehmen mit Herzblut das Mietmanagement für Sie. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, freuen wir uns, wenn Sie dazu entsprechende Informationen bei uns anfordern.

Gerne können Sie uns aber auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben, um ein Termin für ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren.

Häufige Fragen zu Mietpreisen für Wohnungen in Leverkusen

Wie hoch ist die ortsübliche Miete für Wohnungen in Leverkusen?

Aktuelle Spannweite in Leverkusen: einfache Lagen 7-9 €/m², mittlere Lagen 9-11 €/m², gute Lagen 11-14 €/m², Top-Lagen über 14 €/m². Bei Erstvermietung nach Sanierung sind Aufschläge von 1-3 €/m² möglich.

Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG kennen die aktuellen Vergleichsmieten und ermitteln den optimalen Mietpreis für Ihre konkrete Wohnung — kostenfrei und auf Wunsch schriftlich dokumentiert.

Gilt die Mietpreisbremse in Leverkusen?

Die Mietpreisbremse gilt in NRW in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt — das wird per Landesverordnung festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Die ortsübliche Vergleichsmiete darf bei Wiedervermietung um maximal 10 Prozent überschritten werden.

Ausnahmen: Erstvermietung nach 2014, umfassende Modernisierung, vorherige Miete bereits über der Grenze. Wir von wavepoint GmbH & Co. KG prüfen für Ihre Adresse die aktuelle Rechtslage.

Was ist der Unterschied zwischen Staffel- und Indexmiete in Leverkusen?

Staffelmiete: feste, im Voraus vereinbarte Mieterhöhungen zu festgelegten Zeitpunkten. Indexmiete: jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts.

Staffelmieten geben Vermietern Planungssicherheit, Indexmieten passen sich automatisch an die Inflation an. Bei uns von wavepoint GmbH & Co. KG empfehlen wir je nach Marktsituation und Ihren Zielen die passende Variante.

Wie kann ich nach Modernisierung die Miete in Leverkusen erhöhen?

Nach Modernisierung dürfen jährlich maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Begrenzung: Mieterhöhung darf innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 3 €/m² Wohnfläche betragen (bei niedriger Ausgangsmiete unter 7 €/m² nur 2 €/m²).

Wichtig: Die Modernisierungsankündigung muss schriftlich, fristgerecht und detailliert begründet erfolgen. Unsere Mitarbeiter von wavepoint GmbH & Co. KG bereiten die Ankündigungen rechtssicher vor.

Was passiert bei Mietnachforderung in Leverkusen?

Mieter können bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse die Differenz zur zulässigen Miete zurückfordern — rückwirkend bis zu 30 Monate. Bei vorsätzlich überhöhter Miete drohen zusätzlich Bußgelder.

Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG prüfen vor jeder Vermietung die rechtlich zulässige Miethöhe und dokumentieren die Berechnung — das schützt Sie vor späteren Forderungen.

Wie oft kann ich die Miete im Bestandsmietverhältnis in Leverkusen erhöhen?

Im Bestandsmietverhältnis: maximal alle 15 Monate Erhöhung um maximal 20 Prozent in drei Jahren (Kappungsgrenze). In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 Prozent in drei Jahren.

Voraussetzung: Vergleich mit ortsüblicher Vergleichsmiete und schriftliche Begründung. In unserem Team bei wavepoint GmbH & Co. KG erstellen wir auf Wunsch die rechtssicheren Mieterhöhungs-Schreiben.

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